Ins Leben finden

Begleiteter Umgang

Beratung für Einzelne

Im Falle einer Trennung/Scheidung der Eltern oder bei einer Fremdunterbringung in einer Pflegefamilie ist die Lebenswelt eines Kindes hochgradig verändert. Es hat sich mit dem Verlust zumindest einer vertrauten Bezugs- bzw. Bindungsperson auseinanderzusetzen und erlebt eine tiefe Verunsicherung seines bisherigen Lebens, das „Dach seiner Welt“ stürzt ein.
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Eltern sind in vielen Fällen so mit sich und der Trennung beschäftigt, dass sie eine Zeitlang nicht mehr in der Lage sind die Belange und Bedürfnisse ihres Kindes im Blick zu behalten und dafür zu sorgen, dass der Kontakt/Bindung zu beiden Elternteilen bestehen bleiben kann. Vor allem, wenn die Konflikte sich im hochstrittigen Bereich befinden.
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Die Kinder leiden sehr unter diesen Zuständen und zeigen diese durch Belastungssymptome oder gar dadurch, dass sie sich weigern einen der Elternteile zu sehen.
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Bei Pflegekindern ist die Ausgangslage eine etwas andere. Sie sind zu in einer Pflegefamilie untergebracht, weil sie in ihrer Herkunftsfamilie aus unterschiedlichsten Gründen nicht bleiben konnten. Dysfunktionale Bindungsmuster herrschen vor.

In jedem Fall, egal ob Trennung/Scheidung oder Pflegeverhältnis, ist jede Ausgangslage individuell und benötigt auf die Situation und die Bedürfnisse der Kinder ein abgestimmtes Umgangskonzept.

In diesen Fällen setzt der „Begleitete Umgang“ an, um dem System zu verhelfen im angemessenen förderlichen Kontakt zu bleiben.
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Begleiteter Umgang ist eine Jugendhilfemaßnahme nach §18 SGBVIII.